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Die Sperranlagenlagen an der Demarkationslinien im niedersächsischen Bereich sind in den vergangenen Monaten im Vergleich zu den vergangenen Jahren verstärkt ausgebaut
worden. Der Metallzaun an der niedersächsichen Zonengrenze hat nun eine Länge von insgesamt 245 km;auch die Arbeiten an den Kraftfahrzeugsperrgräben und den Kolonnenwegen wurden fortgesetzt. Die Zahl der Beobachtungstürme wuchs
auf 106. Angehörige der Nationlen Volksarrnee bauten die Selbstschußanlagen an den Metallgitterzäunen auf eine Länge von ins qesamt 55 km aus. Einem Flüchtling, der durch Splitter der Selbstschußanlage verletzt wurde, gelang im
Raum Dannenberg im März 1973 die Flucht in die Bundesrepublik; dagegen erlag ein anderer Flüchtling Mitte November 1972 bei Duderstadt von Schußapparaten getroffen seinen Verletzungen.lnsgesamt konnten 198 Flüchtlinge, davon 14
Angehörige der NVA, niederdsächsisches Gebiet erreichen.Neben den zwei Mustersperranlagen, die bei Helmstedt errichtet wurden und nach Angaben des Grenzschutzkommandos Nord eine gewisse Perfektion in Ausstattung und Ausführung
zeigen, wurde auf eine Längevon 157 km ein neuer Zaun errichtet.
Dieser Zaun besteht in der unteren Hälfte aus Metallgittern und in der oberen Hälfte aus mehreren Reihen Stacheldratht.Der Stacheldraht wurde unter
Schwachstrom gesetzt um bei Berührung optische oder akustische Signale auszulösen.
Offensichtlich als Sperre und Sichtblende soll eine 350 m lange Betonrnauer dienen die im Ortsrand des,, DDR“-Dorfes
Hötensleben bei Helmstadt errichtet wurde. Auch bei Oebisfelde in der Nähe von Wolfsburg wird zur Zeit an der gleichen Mauer gebaut. Zugleich wurde auch die Anzahl der Hundelaufanlagen auf 11 erhöht. In etwa 450 Fällen wurden
im vergangenen Jahr DDR-Grenztruppen bei Suchaktionen an der Demarkationslinie beobachtet.
Bei 40 Suchaktionen rnachten die,, DDR “-Soldaten von Schußwaffen und Signalpistolen Gebrauch. Nach Feststsellung
des Bundesgrenzschutzes konnten I4 Festnahmen von Flüchtlingen beobachtet werden. ln vier Fällen überschritten,, DDR “-0ffiziere die Demarkationslinie und betraten das Bundesgebiet
Bei Harpe östlich von Uelzen versetzte
eine Streife in einem unbeobachteten Augenblick. mehrere DDR-Grenzmarkierungspfähle auf einer Länge von etwa 100 m auf das Bundesgebiet. An derselben Stelle hatten Angehörige der NVA 1971 versucht einen BGS-Beamten zu
verschleppen. Nach einem Gespräch zwischen einem BGS-Offizier und einem Oberst der „DDR“ Grenztruppen wurden die Pfähle wieder auf „DDR “Gebiet versetzt.
An zwei Stellen der Demarkationslinie schlugen,, DDR “-Soldaten
auf dem Bundesgebiet Büsche und Unterholz ab um ihre Beobachtungsmögllchkeiten zu verbessern. Bei Stubben-und Minensprengungen flogen in 20 Fällen Erd-und Gesteinsbrocken auf Bundesgebiet
Beim Freibrennen des Geländes
vor dem Sperrzaun griff das Feuer in fünf Fällen auf das Bundesgebiet über ohne jedoch größere Schaden anzurichten.
Annähernd 70 Personen überschrittet aus Leichtsinn oder Unkenntnis die
Demarkationsline in Richtung Osten. In den meisiten Fällen konnten Streifen die Personen auf Bundesgebiet zurück rufen. Fünf von ihnen wurden jedoch aufgegriffen und erst nach einem Tag wieder in die Bundesrepublik abgeschoben.
Zweimal machten DDR-Soldaten von der Schußwaffe Gebrauch als Bundesbürger ihrerAufforderung nicht nachkamen, das,, DDR “-Gebiet zu verlassen. Obwohl in mindestens einem Fall gezielte Schüsse fielen wurden niemand verletzt
Nach Angaben des Bundesgrenzschutz-Kommandos in Bad Bramstedt, Hannover, Kassel und München befanden sich unter den 1972 in die Bundesrepublik geflüchteten 401“DDR“-Bewohnern 33 Angehörige der DDR-NVA.
Aus anderer Quelle wurde bekannt,daß nach West-Berlin 1972 erheblich mehr Flüchtlinge kamen als im Jahr zuvor.1971 waren es 106 Flüchtlinge,die über die Sektoren-und Zonengrenze den freien Teil Berlins unter Einsatz ihres
Lebens erreichen konnten.
Bestrafung des Versuchs, vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen
Den innerdeutschen Sperranlagen entsprechen die Strafvorschriften der DDR gegen
Personen, die sich des „ungesetzlichen Grenzübertritts“ (§ 213 Strafgesetzbuch der DDR)„schuldig“ machen. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft, „wer für sich oder einen anderen eine Genehmigung zum
Betreten oder Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik erschleicht oder ohne staatliche Genehmigung das Gebiet der DDR verläßt oder in dieses nicht zurückkehrt.“ Vorbereitung und Versuch sind strafbar.
ln schweren Fällen wird der Täter mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 5 Jahren bestraft
(§ 213 Absatz 2 StGB – DDR). Ein „schwerer Fall“ liegt bereits vor, wenn ein Ehepaar gemeinsam („Gruppe“) flüchten
will, oder die Ausreisepapiere eines anderen benutzt werden, oder eine Grenzsicherungsanlage“ beschädigt wird.
Die Hilfe beim ungenehmigten Verlassen der DDR wird unter bestimmtenVoraussetzungenals„staatsfeindlicher
Menschenhandel“ (§ 105 StGB DDR) strafrechtlich verfolgt und damit in die Nähe des Sklavenhandels gerückt, obwohl die die Hilfe dem Willen des betroffenen Bewohners der DDR entspricht. Im April 1977 - also bereits zur Zeit der
Vorbereitung des KSZE-Überprüfungstreffens verschärfte die DDR die Strafandrohung, so das in„besonders schweren Fällen“ auf lebenslängliche Freiheitsstrafe erkannt werden kann
Wegen „Republikflucht“ sind ständig mindestens 2.500 Menschen in der DDR inhaftiert.
Hinzu kommt eine etwa gleich hohe Zahl von politischen Gefangenen, die wegen Inanspruchnahme des Rechts auf freie Meinungsäußerung und
wegen ihrer Ausreisebemühungen strafrechtlich belangt wurden.
Aus dem Bericht von Helmut Kamphausen 1985
Der Schießbefehl
Da seit 1984 keine Selbstschußanlagen
mehr am vorderen Metallgitterzaun montiert sind und auch die Minen aufgenommen wurden, hat der Schießbefehl eine noch größere Bedeutung bekommen als bisher.
Mit § 27 des Grenzgesetzes vom 25. März 1982 hat die DDR dem
Schießbefehl an die Grenztruppen der DDR eine Scheinlegitimation gegeben. Nach § 27 Absatz 2 des Grenzgesetzes ist die Anwendung der Schußwaffe gerechtfertigt, „um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung
einer Straftat zu verhindern, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt. Sie ist auch gerechtfertigt zur Ergreifung von Personen, die eines Verbrechens dringend verdächtigt sind.“
Nach dem Strafrecht der
DDR, § 213 Strafgesetzbuch, ist der versuchte „ungesetzliche Grenzübertritt“ ein Verbrechen, das den Schußwaffengebrauch rechtfertigt. Ohne Anruf muß sofort gezielt geschossen werden, wenn sich der Flüchtende bereits auf dem
Spurensicherungsstreifen befindet. Die Einschränkungen des Grenzgesetzes für den Schußwaffengebrauch sind schwammig und wenig konkret. So heißt es in dem Gesetz:
nach Möglichkeit ist „das Leben von Personen zu schonen“,
und „falls möglich“ soll auf Jugendliche und Frauen nicht geschossen werden. Noch immer wird in allen Grenzkompanien bei der täglichen Befehlsausgabe befohlen: „Sie sind eingesetzt im Abschnitt X mit der Aufgabe,
Grenzdurchbrüche in beiden Richtungen nicht zuzulassen, Grenzverletzer aufzuspüren, festzunehmen oder zu vernichten.“
Ein deutlicher Befehl. Nach dieser sachlichen Darlegung hat der sogenannte
„Spurensicherungsstreifen“ den Begriff „Todesstreifen“ uneingeschränkt verdient.
Zum Schießbefehl der Grenztruppe der DDR
Die DDR unterhält an der innerdeutschen Grenze einschließlich der
Grenze um West-Berlin 28 Grenzregimenter. Jedes Grenzregiment umfaßt in der Regel 3 Grenzbataillone zu je 4 Grenzkompanien. Die Überwachung der Ostseeküste obliegt der Grenzbrigade „Küste“.
Sie verfügt hierzu über drei Bootsgruppen mit insgesammt 18 Wachbooten des Typs „Kondor“
Den Elbeabschnitt zwischen Schnackenburg und Lauenburg sichert die DDR am Ufer mit Grenzkompanien und auf dem Strom mit 24
Streifen- und Streckenbooten.
Die Gesamtstärke der „Grenztruppen der DDR‘ beträgt ca. 47.000 Mann.
Der Schußwaffengebrauch im Grenzdienst ist u a. durch die Dienstvorschrift „DV 30/10“ geregelt Die auf dieser
Dienstvorschrift beruhenden Befehle werden nur mündlich als sogenannte ‚Sattelbefehle“ weitergegeben.
Danach muß auf jeden Flüchtling, der sich in unmittelbarer Nähe des Grenzhindernisses befindet, sofort gezielt
geschossen werden.
Anruf oder Warnschuß sind nur dann zugelassen, wenn bis zum Metallgitterzaun vom Flüchtling noch mindestens 50 Meter zu uberwinden sind.
Liegt der Angeschossene im Bereich der
Grenzsicherunganlagen, so darf er nicht sofort geborgengen werden. Die Bergung bleibt der herberzuruferden Alamgruppe vorbehalten.
Bericht der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom16.Juni 1977
25 Jahre Schießbefehl
Protokoll des Schreckens
Am 22. Mai 1945 wird bei Lasse ein Familienvater, der mit sowjetischer Erlaubnis im Boot über die Elbe kam, von russischen Soldaten erschossen und
ausgeraubt. Im März 1949 erschießen Soldaten einer sowjetischen Streife südlich von Prezier einen jungen Mann, als er die Demarkationslinie überschreiten wollte. Am 18. Juli 1949 wird der 79 Jahre alte Bauer Heinrich Reiche aus
Großwitzeetze nache des Schlagbaumes Jahrsau /Mechau erschossen. Nach dem Pflügen des zehn Meter breiten Todesstreifens 1952 und dem Erlass des Schießbefehls sind es nicht mehr sowjetische Soldaten, die an dieser Grenze
töten, sondern die deutsche Grenzpolizei schießt auf Landsleute, die von Ost nach West wollen. Zu viele Flüchtlinge finden nach Überwindung der Sperren beim Durchschwimmen der Elbe den Tod. Durch Schüsse, Ertrinken, wegen
Unterkühlung und Schwäche. Die unmenschliche Grenze wurde immer tödlicher. 10.000 Bewohner des grenznahen Raumes mussten ohne nähere Begründung in grenzeferner Orte der DDR umziehen. 32 Eisenbahnlinien, drei Autobahnen, 31
Bundesstraßen, 140 Landesstraße sowie Tausende von öffentlichen Gemeinde- und Wirtschaftswegen wurden gesperrt und sind es heute auch noch. Vor 25Jahren wurde so der entscheidende Schritt zur Trennung beider deutscher Teile
getan. Heute bewachen 47.000 Soldaten der nationalen Volksarmee die 1393 Kilometer lange Grenze zwischen Lübeck und Hof. Der Schießbefehl, nun ein Vierteljahrhundert gültig, besteht trotz des Grundvertrages, indem menschliche
Erleichterungen garantiert werden, trotz der Menschenrechtspapiere von Helsinki. Auf der Elbe demonstriert die DDR weiterhin ihre militärische Macht, kapert Sportboote und schert sich nicht darum, dass nach dem Londoner
Protokoll von 1944 der Grenzverlauf im Elbebereich am östlichen Ufer liegt. Das Ringen um diesen Grenzverlauf hält bekanntlich die Politiker im Land und Bund seit geraumer Zeit in Atem.
Am 20. April 1956 stirbt der
Gefreite der kasernierten Volkspolizei Harry Moll, nach geglücktem Durchschwimmen der Elbe bei Drethem an Erschöpfung.
Am 7. Dezember 1957 ertrinkt der NVA-Soldaten Josef Baudig bei der Flucht in der Elbe bei Dömitz.
Am 20. März 1962 wird der Student Hans Peter Mielau aus Königsberg tot in der Elbe im Holtorfer Haken geborgen. . Am 5. August 1962 entdeckt man die Leiche des 15-jährigen Gerd Knönenkamp bei Brakkede. Er war bei
seiner Flucht beschossen worden.
Am 14. April 1962 werden Schüsse gehört. Am nächsten Tag wird beobachtet, dass eine NVA Streife einen toten Mann aus dem Wasser zieht.
Am 30. April 1963 ziehen NVA-Soldaten wieder
einen toten Mann aus der Elbe. Nach Aussagen eines DDR -Flüchtlings soll es sich dabei um einen 19-jährigen Dresdner gehandelt haben.
Am 18. Mai 1963 bergen bundesdeutsche Zöllner den 27-jährigen DDR Bewohner Willi
Richard bei Gartow tot aus der Elbe.
Am 20. Oktober 1963 tritt Bernhard Simon aus Neurode am Wirler Zipfel auf eine Mine.Das linke Bein wird abgerissen. Sein mit ihm flüchtender Bruder schleppt den Schwerverletzten noch
auf das Gebiet der Bundesrepublik. Bernhard Simon stirbt.
Am 8. Juni 1965 treibt die Leiche des Ingenieurs Hilmar Brinkmann aus Rieder (Harz) bei Schnackenburg ans Ufer. Er ertrank auf der Flucht aus der DDR.
Am
31. Dezember wird auf der DDR Seite oberhalb Junkerwerder ein Mann bei einem Fluchtversuchen erschossen.
Am 4. Juli 1966 treibt tot in der Elbe bei Jasebeck Karl Wurmser aus Dömitz.
Am 21. September 1966 wird bei
Laase die Leiche von Hans-Joachim Bluhm geboren in Pröttlin, aus der Elbe gezogen.
Am 18. Juni 1967 versuchen die Lehrerin Bärbel Elli Richter aus Aschersleben und ihr Ehemann in Taucherausrüstung die Elbe zu
durchschwimmen. Die Frau gerät in ein bei Schnackenburg ausgelegtes Fischernetz und ertrinkt.
In der Nacht zum 15. September 1967 hört man in Schnackenburg Hilferufen. Vier Tage später wird die Leiche des jungen Manfred
Hube aus Leussow geborgen. Er ertrank auf der Flucht.
Am 2. August 1968 wird an der Demarkationslinie in den verminten Doppelzaun südlich Volzendorf die Leiche des seit dem 6. Juli 1968 vermissten Ofensetzermeisters
Siegfried Heinke aus Jeebel im Kreis Salzwedel von NVA-Soldaten geborgen.
Am 8. Oktober ertrinkt Karl-Heinz Bösel aus Erfurt bei einem Fluchtversuch über die Elbe gegenüber von Schnackenburg.
Am 15. Januar 1969
glückt dem Diplomingenieur Bernhard Wolfgang Zill aus Leipzig fast die Flucht durch die Elbe. Er erreicht unterhalb Schnackenburg das westliche Ufer. Auf dem Transport nach Schnackenburg stirbt er einen Unterkühlung.
Am
17. Dezember 1970 wagen zwei Schüler die Flucht über die Elbe. Der 15-jährige Rainer Balhorn aus Stixe im Kreis Hagenow ertrinkt im eiskalten Wasser, sein Freund, der 14-jährige Reinhard Bergunde kann sich noch einen Kilometer
weit bis zur Elbuferstraße bei Tießau schleppen und wird gerettet.
Am 17. Januar 1973 wird Hans-Friedrich Franck das erste Opfer der Tötungsmaschine "SM 70". Beim Überklettern des dritten einreihigen
Metallgitterzaunes südöstlich von Blütlingen berührt er den Draht eines Trichtersprengsatzes der Selbstschussanlage. Schwerverwundet, die Schlagader des linken Oberschenkel ist zerrissen, überklettert der Flüchtling noch
den 3,20 Meter hohen Metallgitterzaun und schleppt sich auf das westliche Gebiet. Stundenlang kämpft im Dannenberger Krankenhaus ein Ärzteteam
um das Leben des Mannes. Vergeblich. Seine letzte Ruhestätte findet Franck in Dannenberg.
Am 12. Juni 1974 ertrinkt bei seiner Flucht der NVA-Soldaten Werner Scheege aus Wittstock. Seine Leiche wird bei Klein-Kührenam am
17. Juni 1974 geborgen.
Die „Selbstschuß- und Meldeanlage SM 70“
Die Tötungsautomaten „ SM 70“sind an jedem 4. Betonpfahl des Metallgitterzauns, in jeweils unterschiedlicher
Höhe, an der der DDR zugewandten Seite angebracht. Die „SM 70‘ besteht im einzelnen aus dem Schußapparat mit dem kegelförmigen Schußtrichter, dem Zünd- und Meldemechanismus und der Halterung. Die Schußrichtung
verläuft parallel zum Metallgitterzaun. Die Detonation wird durch Zerschneiden oder Bewegen des Auslösedrahts um circa 2 cm ausgelöst. Der Auslösedraht führt für jeweils ein Gerät zur Halterung des nächsten Gerätes in
gleicher Höhe. Der Schußrichter ist mit circa 100 g Trinitrotoluol (TNT) gefüllt. Vor dieser Sprengladung ist die Splittereinlage angebracht, die aus circa 110 scharfkantigen Stahlwürfeln von 4 mm Kantenlänge und 0,5 g
Gewicht besteht. Bis auf eine Entfernung von 25 Metern reißen diese Geschosse Wunden, wie sie von Dumdumgeschossen hervorgerufen werden. Da der Trichtermantel aus Aluminium bei der Explosion mit
zerrissen wird, ergibt sich eine zusätzliche Splitterwirkung. |